Datenschutz beschreibt den Schutz vor der missbräuchlichen Verarbeitung personenbezogener Daten sowie den Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Der Datenschutz in Deutschland wird hauptsächlich durch die zwei Gesetze Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) geregelt.
Für die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten ist eine Rechtsgrundlage gemäß DSGVO oder eine Einwilligungserklärung der betroffenen Personen notwendig. Dies trifft hauptsächlich im Datenverkehr im Internet zu.
WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?
Was ist die DSGVO?
Die Datenschutzgrundverordnung ist ein EU-Gesetz, welches neue Standards für den Datenschutz in der Europäischen Union setzt. Diese ist seit dem 25. Mai 2018 endgültig für alle Pflicht. Im Grunde werden in der neuen Datenschutzgrundverordnung alle Prozesse und Anforderungen an das Datenschutzmanagement von Unternehmen geregelt. Damit ersetzt die Datenschutzgrundverordnung das Bundesdatenschutzgesetz und andere Regelungen, die bisher für Website-Betreiber gegolten haben.
Die DSGVO betrifft alle Unternehmen, die personenbezogene Daten von Mitarbeitern oder Kunden erfassen und speichern. Darunter fallen mittelständische Unternehmen mit eigenem Newsletter genauso wie Agenturen, Onlineshops, Hoster und Freelancer, die zum Beispiel Nutzer-Tracking auf ihrer Website betreiben.
WARUM EINE DATENSCHUTZERKLÄRUNG?
Eine Datenschutzerklärung (auch auf Englisch Privacy Policy genannt) umschreibt Maßnahmen, die eine Organisation ergreift, um die Privatsphäre ihres Kunden oder Benutzers zu wahren. Besonders schützenswert sind hierbei erhobene personenbezogene Daten. Personenbezogene Daten können beispielsweise Name, E-Mail-Adresse und die Anschrift sein.
Darüber hinaus wird üblicherweise dargelegt, wie diese Daten gesammelt, genutzt und ob sie gegebenenfalls an Dritte weitergegeben werden. Geregelt werden also z.B. persönliche Informationen (Name, Anschrift usw.), Social Media (Facebook, Twitter usw.), Zahlungen (PayPal, Klarna), Registrierungen, Newsletter, Datenanalyse und Cookies.
Generell sollte eine hohe Anforderung an den Datenschutz gelegt werden, um sicherzustellen, dass die Anforderungen der Gesetze eingehalten werden.
WIE WIRD DIESES DOKUMENT VERWENDET?
Das Dokument muss erstmal komplett ausgefüllt werden. Es empfiehlt sich dabei schon alle notwendigen Informationen über die Website und der betreibenden Firma bereitzuhaben. Nach der kompletten Bearbeitung kann die Erklärung online eingesetzt werden. Daneben besteht die Möglichkeit, ein Impressum, Nutzungsbedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen auszufüllen. Besonders sollten folgende Punkte beachtet werden (vor allem nach der neuen Datenschutzgrundverordnung):
Daneben sind weitere Änderungen relevant, die in der Vorlage enthalten sind. Wenn weitere Informationen erwünscht sind, kann die Info-Website zum Datenschutz besucht werden. Falls ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden soll, kann das entsprechende Dokument verwendet werden.
RELEVANTES RECHT:
Relevantes Recht sind die folgenden: Bürgerliches Gesetzbuch, Rechtsdienstleistungsgesetz, Telemediengesetz, Urheberrechtsgesetz, Markengesetz, Produkthaftungsgesetz, Datenschutz-Grundverordnung